Corona Regeln

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Temporäre Ergänzung zur Platz- und Spielordnung (Corona Regeln)

Gültig seit 7. Mai 2020; Stand: 2. April 2022


Für den Golfclub Erftaue e.V. in Grevenbroich und für die Gastronomie im Golfclub gelten die Regelungen der Corona Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO) in der jeweils gültigen Fassung, ggfs. in Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt gültigen Kennziffern wie Inzidenzstufe und Hospitalisierungsgrad im Rhein-Kreis Neuss.

Sollten Sie Corona-spezifische Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Anlage nicht gestattet. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

Wir bitten um Beachtung der folgenden, zusätzlichen Regeln auf unserer Golfanlage.

  • Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen eigenverantwortlich beachtet werden.
  • Im Einklang mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, gültig seit dem o.a. Datum, setzt der Verein die Maskenpflicht in den Innenräumen des Clubs aus und stellt die Nutzung von Masken auf eine freiwilllige Basis.
  • Der Vorraum des Sekretariats darf nur von einer Person betreten werden.

Bei einem Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder der Nichtbeachtung der Hygienemaßnahmen wird die betreffende Person - soweit nicht anders dargelegt - für 2 Wochen von der Sportausübung auf der Anlage ausgeschlossen.

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